Du bist in deiner 200 h Yogalehrerausbildung oder hast vielleicht sogar schon deine 300+ Aufbauausbildung erfolgreich abgeschlossen. Jetzt willst du deine Berufung Yogalehrer:in weiter manifestieren?

Das ist eine wunderbare Entscheidung. Sobald du weitergehst, scheint dein Traumweg dich aber erst einmal in ein undurchsichtig scheinendes Dickicht an Regularien und Gesetzes-Vorgaben zu führen. Da kann es erstmal schwer sein, den Durchblick zu behalten und mit Leichtigkeit voran zu gehen.

Das Wunderbare ist: Du bist nicht allein auf deinem Yogaweg! Und heute bringen wir Licht ins Dunkle der Yogalehrerselbstständigkeit.

Beruf Yogalehrer: Lehrtätigkeit = Selbstständige Tätigkeit

Der Beruf Yogalehrer:in gilt als eine Lehrtätigkeit und ist somit eine selbstständige Tätigkeit. Wenn du mit dem Unterrichten loslegen möchtest, reicht eine formlose Meldung bei deinem zuständigen Finanzamt aus. In Ausnahmefällen kann es auch sein, dass dein Finanzamt deine Yogalehrertätigkeit als Gewerbe betrachtet und du ein solches anmelden musst.

Am Einfachsten ist es, wenn du die Anmeldung deiner selbstständigen Tätigkeit telefonisch durchführst. So kannst du alle Fragen persönlich mit deinem Ansprechpartner besprechen und bekommst tatkräftige Unterstützung.

Bevor du dich mit dem Finanzamt in Verbindung setzt, ist es gut, wenn du dir über deine Wunsch-Yogalehrertätigkeit selbst im Klaren bist.

Teilselbstständig oder Vollselbstständig?

Es gibt ganz unterschiedliche Möglichkeiten deinen Traumberuf zu leben. Hier ein paar Beispiele der Yogalehrer-Selbstständigkeit:

  • Gerade Jung-Yogalehrer:innen haben oft einen weiteren Hauptjob, meist in Festanstellung. Sie unterrichten ein paar Klassen die Woche nebenbei und sind somit in Teilzeit nebenberuflich selbstständig. ACHTUNG: Informiere deinen Hauptarbeitgeber über deine Nebentätigkeit, bevor du mit deinem Nebenjob startest. Nebentätigkeiten müssen von deinem Hauptarbeitgeber nicht genehmigt werden. Du bist als Arbeitnehmer:in jedoch verpflichtet, eine geplante Nebentätigkeit vor Aufnahme anzugeben, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart ist oder dein Nebenjob die Interessen deines Arbeitgebers tangieren kann.
  • Andere Yogalehrer sind selbstständig unterwegs und haben neben dem Yogaunterricht weitere Einnahmequellen als Freiberufler, z.B. als Ernährungsberater, Coach oder Journalist:in.
  • Dann gibt in Vollzeit selbstständige Lehrende, die mit Klassen in Studios, Einzelunterricht, Workshops und Retreats ihr gesamtes Einkommen bestreiten. Wenn du diesen Weg einschlägst, muss dir bewusst sein, dass du mehr als einen Auftraggeber brauchst. Denn bei nur einem Auftraggeber gilt deine Selbstständigkeit direkt als Scheinselbstständigkeit – und diese ist strafbar. Nur wenn du selbstständig freiberuflich für mehrere verschiedene Studios und Einrichtungen arbeitest, umgehst du diese Gefahr. Mehr Details zur Scheinselbstständigkeit.
  • Und Yogalehrer sind als Unternehmer:innen tätig, die als Inhaber eigener Studios oder Online-Angebote Yoga unterrichten und Yogalehrer:innen ausbilden.

Welcher Yogalehrer:innen-Typ bist du?

Wenn eines dieser Szenarien zu dir passt und du weißt, wo dein Weg dich hinführen soll, hast du bereits einen wichtigen Meilenstein erreicht. Dir ist bewusst, was du zukünftig machen möchtest und wie du dein Angebot gestalten willst.

Vielleicht fängst du mit einer Teilzeit-Selbstständigkeit an und bist happy damit. Oder du weitest dein Angebot Schritt-für-Schritt aus. Deine Selbstständigkeit kann sich mit verändern. Alternativ steigst du vielleicht voll als Yogastudio-Besitzer:in ein.

Es ist dein persönlicher Weg, den du beim Gehen entwickelst.

Beruf Yogalehrer: Deine Nische

Egal wie deine Selbstständigkeit als Yogalehrer:in aussehen soll, wichtig ist, dass du dich und deine Kompetenzen authentisch auf dem Markt positionierst. Damit deine Yoginis dein individuelles Angebot entdecken können, solltest du deine Nische mit klaren Messages nach außen kommunizieren. So kannst du die Menschen anziehen und langfristig als Schüler:innen gewinnen, die zu dir passen.

Kennst du deine Nische schon?

Deine Nische bildet sich aus:

  • Deinem Warum als Yogalehrer:in,
  • Deiner Expertise als Yogalehrer:in und in anderen Geschäftsbereichen,
  • Deiner Message, die du in die Welt bringen möchtest.

Eigentlich selbstverständlich, aber doch nicht immer ganz so einfach zu definieren. Dennoch ist es wichtig, dass du dir deine Nische bewusst machst. Dann kannst du dein Angebot authentisch und leicht verständlich nach Außen kommunizieren. Lese gern mehr über die Wichtigkeit der Authenzität als Yogalehrer:in im Blogartikel von Yogalehrerin Sunita Ehlers. Hier findest du eine tolle Inspiration.

Namasté, deine Tanja.

 

????  Dieser Blogbeitrag ist in Zusammenarbeit mit Sunita im Rahmen der kostenlosen 7-Tages-Challenge: Authentisch lehren entstanden. 7 Tage beschäftigen wir uns in der Yoga-Community intensiv mit dem Aufbau und der Gestaltung unseres Herzens-Business.

???? Willst du dich mit Gleichgesinnten über deine Nische im Yoga-Business austauschen? Dann komm heute Abend auf mein Insta @Yogastudioonline.de. Um 18:00 Uhr spreche ich mit Mindfulness-Expertin Sunita im Insta-Live darüber, wie wichtig es ist, die eigene Yoganische zu finden. Wir plaudern darüber, wie ihr Yoga-Weg sich entwickelte und was ihre persönliche Nische heute ausmacht. Und wenn du willst, kommst auch du zu Wort. Wir freuen uns auf den Austausch mit dir!

???? Mach mit bei der inspirierenden Challenge. Vielleicht gewinnst du am letzten Tag der Challenge sogar das neue Online-Ausbildungsmodul 20 h Unterrichtsdidaktik online. Viel Glück!

 

 

One Comment

  • Falschaussage in deinem Block!

    Als Yoga-Lehrer fällt man nicht automatisch unter selbständige Tätigkeit. Bitte nicht solche sogenannten Tipps geben, wenn du keinerlei Qualifikation hast.

    Das jeweils zuständige Finanzamt entscheidet, ob deine Tätigkeit als Selbständig oder Gewerbebetrieb gilt. Leider gibt es da in Deutschland keinen einheitlichen Standard. Bitte also deinen Post korrigieren.

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