Als Yogalehrer:in möchtest du von den Krankenkassen subventionierte Hatha-Yogaklassen anbieten? Oder du willst dein aktuelles Kurssangebot um Präventionskurse ausweiten? Denn du weißt, viele Teilnehmer:innen haben großes Interesse an dieser Kursform.

Krankenkassenzulassung als Yogalehrer:in

Für dieses Angebot benötigst du eine Krankenkassenanerkennung für Yogalehrer:innen. Diese erfolgt von der sogenannten Zentrale Prüfstelle Prävention, kurz ZPP genannt.

Was ist die ZPP überhaupt?

Die ZPP ist eine durch alle Krankenkassen eingerichtete Stelle, bei der du als Yogalehrer:in deine Hatha Yogakurse zertifizieren lassen kannst. Sie wurde gegründet, um in Deutschland alle Anbieter von sogenannten präventiven Maßnahmen zu überprüfen, zertifizieren und in ein Register aufzunehmen. In die übergeordnete Datenbank haben alle Krankenkassen Einblick.

Mit der Zentralen Prüfstelle Prävention sollte der Zertifizierungsprozesses erleichtert werden. Denn als Anbieter von Präventionskursen brauchst du nicht mehr bei jeder Krankenkasse deine umfangreichen Unterlagen zur Prüfung einreichen.

Nach der Prüfung durch die ZPP erhälst du dann gegebenenfalls deine sogenannte Krankenkassenzulassung. Mit der Zulassung kannst du als Yogalehrer:in deinen Schüler:innen eine Teilnahmebestätigung für bestimmte Kursformate ausstellen – nach erfolgreichem Abschluß des Kurses. Mit dieser erstatten die Krankenkassen den Kurs-Teilnehmenden einen Teil des Betrages zurück. Die Beitrags-Höhe liegt im Ermessen der jeweiligen Krankenkasse.

Welche Grundvoraussetzungen benötige ich für die Krankenkassenzulassung?

Das musst du vorweisen:

  • Eine abgeschlossene Yogalehrerausbildung für Hatha Yoga, da die Krankenkassen nur Hatha Yoga subventionieren.
  • Deine Yogalehrer-Ausbildung muss mindestens 500 Unterrichtsstunden umfasst haben. Und zwar beim gleichen Ausbildungsinstitut.
  • Die Ausbildung muss innerhalb von mindestens 24 Monaten absolviert worden sein.
  • Ein abgeschlossenes Studium in Pädagogik oder Medizin ODER ein anderes abgeschlossenes Studium + 200 h Yogalehrererfahrung ODER einen staatlich anerkannten medizinischen Beruf ODER eine andere abgeschlossene Berufsausbildung + 200 h Yogalehrererfahrung.

Diese Grundvoraussetzungen musst du zwingend erfüllen, sonst geht gar nichts.

Darüber hinaus brauchst du:

  • Die Abschlusszeugnisse deiner Ausbildungen
  • Einen schriftlichen Nachweis über deine Kursleitererfahrung, falls du keine medizinische oder pädagogische Ausbildung hast.
  • Ein Kurs-Stundenbild – eine komplette Übersicht für jede Präventions-Kursstunde, die du unterrichtest.
  • Dein Kurs-Handout – ein Infoblatt, das du deinen Teilnehmer:innen mitgibst.
  • Das strikte Einhalten des vorgegebenen Antragsanforderungen, da sonst die Gefahr droht, dass dich die ZPP beim kleinsten (Form-)Fehler ablehnt.

UND viel Geduld sowie ein gutes Durchhaltevermögen. Denn der Zertifizierungsprozess bei der ZPP kann nervenaufreibend und zeitintensiv sein. Halte durch, du schaffst das!

Tipps für deine ZPP-Zertifizierung:

  • Werde Mitglied in einem Berufsverband für Yogalehrer:innen, wie dem BDY oder BYV. Diese stellen ihren Mitglieder ZPP-Texte und Skripte kostenfrei zur Verfügung.
  • Nimm bei offenen Fragen Kontakt mit den Mitarbeiter:innen der ZPP auf, die dich in ihrer Rolle als Verwaltungsangestellte freundlich und sehr gern unterstützen.
  • Nimm dir einen Technik-Experten für die Antragstellung zur Seite, falls du selber nicht so viel Technik-Know-How hast. Die ZPP akzeptiert nur eine elektronische Datenübermittlung.
  • Lass dir von bereits zertifizierten Yoga-Buddies helfen.

Und dann atme – atme – atme.

Namasté, deine Tanja

 

???? Heute Abend in meinem Insta-Live um 18:00 Uhr sprechen wir über den Zertifizierungsprozess bei der ZPP. Hast du Fragen zur Zertifizierung und den Anforderungen oder möchtest du deine Unterlagen teilen? Dann komm dazu. Ich freue mich auf das Gespräch mit dir.

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2 Comments

  • Ich unterrichte bereits seit 2020 und habe im Juni 2020 eine 500 Std. Yogalehrer
    Ausbildung abgeschlossen.
    Mein Unterricht findet in eigenen Räumlichkeiten /bzw. outdoor statt.
    Wer kann dann die erbrachten Stunden gegenzeichnen?? Reicht es wenn ich mir von jeweils einem Teilnehmer die Stunden abzeichnen lasse??
    Ich bin Mitglied im BdfY kann ich mir dort auch Hilfe holen?? Oder kann ich auch den Berufsverband wechseln ??
    Danke für die Hilfe Jeannette

  • Hallo Jeannette, wenn du Mitglied im BDY bist bekommst du dort auf jeden Fall Unterstützung, dafür ist so ein Verband ja da. Du kannst dir auf der Seite der ZPP den Selbsterklärungsvordruck für den Nachweis der 200 h herunterladen. Bei Fragen zu den Formalitäten auch einfach dort anrufen. Wir erklären die Vorgehensweise auch genau im Kurs Unterrichtsdidaktik für Yogalehrer:innen. Liebe Grüße Tanja

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